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Die Rechtslage im Bereich der Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung ist komplex und die Haftungsrisiken für die Eigentümerverwaltungen und die Gesellschaftsorgane werden zunehmend größer. Wir sind gut vertraut mit der einschlägigen Staats- und Landesgesetzgebung und können Ihnen dabei helfen, zu bewerten, ob und wie Sie als öffentliche Verwaltung eine Beteiligung an einer Gesellschaft erwerben, halten oder veräußern sollten. Zudem unterstützen wir Sie bei der Organisation der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung, z.B. durch In-House-Verträge.

Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung

  • Erwerb und Verkauf von Anteilen
  • Risikobewertung
  • In-House-Verträge
  • Vertragsverhandlungen

Experten